AUFRUF
für eine Neue Welt

politische Monatszeitung aus der Türkei

Presseerklärung: Information an die Nachrichtenagenturen!

Von unserer Monatszeitschrift 'AUFRUF für eine Neue Welt' wurde die Juniausgabe Nr. 57 durch einen Beschluss des 1. Staatssicherheitsgerichtes Istanbul bezugnehmend auf Artikel 28 der Verfassung, Artikel 86 des türkischen Strafprozessordnungsgesetzes und des Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes Nummer 5680 konfisziert. Als Grund wurden der Artikel 'Der große Arbeiterwiderstand vom 15./16. Juni und die revolutionäre Bewegung in der Türkei' und die Erklärung 'An unser Volk' von verschiedenen Organisationen über die Beendigung des Todesfastens angeführt. Bei dem Artikel über den '15./16. Juni' wurde selbst das Abdrucken eines Fotos von Ibrahim Kaypakkaya als Grund für die Beschlagnahmung angeführt. Das zeigt ganz klar, dass der Staat noch nicht einmal die Fotos von RevolutionärInnen ertragen kann.
Diese Politik der Unterdrückung revolutionärer Meinungsäußerung zeigt offen, wie leer das ständig im Mund geführte Gerede vom Prozess hin zur Mitgliedschaft in der EU, der Demokratisierung, und von den Menschenrechten etc. ist, wie sehr sich die täuschen, die auf solche Veränderungen hoffen. Es wird für ein Verbrechen gehalten, den Ideen von RevolutionärInnen, die in den 70Õer Jahren lebten, einen Platz zu geben und die Erklärung der RevolutionärInnen, die die Beendigung ihres Todesfastens öffentlich machen wollen, abzudrucken!
Wir sagen dagegen: Nein, nicht die RevolutionärInnen, die die Tatsachen zur Sprache bringen sind schuldig, sondern ihr, die ihr alle unterdrückt, die die Tatsachen aussprechen. Ihr seid schuldig, die ihr die Ordnung von Ausbeutung und Tyrannei nur mit Lügengeschichten aufrechterhaltet und verteidigt!
Wir erklären all unseren Freunden sowie Feinden, dass wir im Sinne unserer bisherigen Publikationspolitik weiterhin die Tatsachen zur Sprache bringen werden, ohne uns einschüchtern zu lassen, um unser Ziel eine neue Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung zu erreichen!

12.06.2002 AUFRUF für eine Neue Welt

Im folgenden drucken wir den Konfiszierungsbeschluss des Staatssicherheitsgerichtes ab, und bitten darum diese Konfiszierung und ihre Begründung publik zu machen.

Verantwortlicher Redakteur AZIZ ÖZER

 

REPUBLIK TÜRKEI
1. STAATSSICHERHEITSGERICHT ISTANBUL
PRÄSIDIUM

URTEIL
URTEILS-NR : 2002/375
ERMITTLUNGS-NR : 2002/1242
RICHTER : Özdemir AKON-23582
PROTOKOLLFÜHRER : Reyhan UZUNER

Da die Staatsanwaltschaft des Istanbuler Staatssicherheitsgerichtes in ihrer Schrift vom 08.06.2002 mit der Nummer 2002/1235 die Beschlagnahme der Zeitung 'AUFRUF FÜR EINE NEUE WELT' Juniausgabe Nr. 2002-6, die in Istanbul gedruckt und herausgegeben wird, fordert, wurden die Ermittlungsunterlagen und die beschuldigte Zeitung überprüft.
ES WURDE BESCHLOSSEN UND VERKÜNDET:
Es wurde festgestellt,
dass in der Monatszeitschrift 'Aufruf für eine neue Welt', vom Juni 2002/6, die in Istanbul gedruckt und herausgegeben wird, auf den Seiten 5/6/7 der Zeitschrift in dem Artikel 'Der Große Arbeiterwiderstand vom 15-16 Juni und die Revolutionäre Bewegung in der Türkei' im Text von den Führern der illegalen Organisationen THKP/C, THKO, und TKP/ML das Foto von Ibrahim Kaypakkaya abgedruckt und somit die Ansichten und Ideen dieser Organisationen bekannt gemacht wurden;
dass auf Seite 17 im Text des Artikels 'An unser Volk' die Erklärung der Organisationen TKP)ML, MLKP, TKP(ML), TKIP, MLSPB, DIRENIS HAREKETI, TKP(K) abgedruckt wurden.
Demnach wird am Ende der eingehenden Überprüfung beschlossen:
die Juninummer 2002-6 der besagten Zeitung gemäß dem Artikel 28 der Verfassung, 86 des Strafprozessordnungsgesetzes und Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes Nummer 5680 ZU BESCHLAGNAHMEN;
zur Ausführung die Ermittlungsunterlagen mitsamt dem Beschluss der Istanbuler Staatsanwaltschaft des Staatssicherheitsgerichtes zu übersenden. Gegen dieses Urteil kann Widerspruch eingelegt werden.

08.06.2002
Protokollführer Richter Nr. 23582
Unterschrift Unterschrift